Firmengründung in Montenegro 2025/2026: Was sich für Ausländer wirklich geändert hat

Firmengründung Montenegro

Firmengründung in Montenegro 2025/2026: Was sich für Ausländer wirklich geändert hat

Wer in Montenegro eine Firma gründen möchte, merkt seit 2025 sehr deutlich, dass sich das Umfeld verändert hat. Die eigentliche Gründung ist zwar weiterhin möglich und im Grundsatz auch nicht kompliziert, aber die Rahmenbedingungen sind strenger, digitaler und deutlich stärker kontrolliert als noch vor kurzer Zeit. Gerade für Ausländer ist das wichtig, weil die Firmengründung in Montenegro in der Praxis oft nicht nur eine wirtschaftliche Entscheidung ist, sondern gleichzeitig mit Aufenthalt, Arbeitserlaubnis, Bankkonto, Steuerpflichten und laufender Firmenaktivität zusammenhängt.

In den vergangenen Jahren war Montenegro für viele ausländische Gründer attraktiv, weil sich eine d.o.o., also eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, relativ schlank gründen ließ. Genau diese Form ist auch heute noch der Standard für kleine und mittlere Unternehmen. Das Gesetz erlaubt ausdrücklich, dass sowohl ausländische natürliche als auch ausländische juristische Personen Gründer sein können. Gleichzeitig bleibt das gesetzliche Mindeststammkapital einer d.o.o. sehr niedrig und liegt bei nur 1 Euro. Das klingt auf den ersten Blick sehr investorenfreundlich, bedeutet aber in der Praxis nicht, dass eine Firma mit 1 Euro Kapital überall problemlos akzeptiert wird. Banken, Geschäftspartner oder auch Behörden schauen zunehmend genauer hin, ob hinter der Gesellschaft ein ernsthaftes, funktionsfähiges Geschäftsmodell steht.

Der eigentliche Umbruch begann weniger bei der Existenzgründung selbst als bei der Frage, wie Montenegro mit ausländischen Firmeninhabern und Geschäftsführern umgeht. Bis vor einiger Zeit war es weit verbreitet, dass Ausländer eine Firma gründeten, sich selbst als Geschäftsführer einsetzten und darüber einen Aufenthaltstitel erhielten, obwohl die Gesellschaft wirtschaftlich kaum oder gar nicht tätig war. Genau dieses Modell ist inzwischen massiv unter Druck geraten. Die Regierung hat bereits im November 2025 offen kommuniziert, dass sie Missbrauch eindämmen und Aufenthaltsrechte enger mit echter Geschäftstätigkeit verknüpfen will. In dieser Phase stand sogar ein Modell im Raum, nach dem Geschäftsführer oder Mehrheitsgesellschafter mit mehr als 51 Prozent Beteiligung mindestens drei Arbeitnehmer beschäftigen sollten, davon zwei montenegrinische Staatsbürger in Vollzeit. Gleichzeitig kündigte die Regierung einen verstärkten Datenabgleich zwischen Innenministerium, Finanzverwaltung, Steuerbehörde und Polizei an, insbesondere mit Blick auf inaktive und insolvente Firmen.

Für die aktuelle Praxis ist aber vor allem entscheidend, was sich in den späteren juristischen Auswertungen zur tatsächlich anwendbaren Rechtslage zeigt. Dort steht nun vor allem eine andere Schwelle im Mittelpunkt: Wer als eingetragener Unternehmer oder als angestellter Geschäftsführer in einer Gesellschaft tätig ist, an der er persönlich mehr als 51 Prozent hält, kann seine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis nur verlängern, wenn im vorangegangenen Jahr mindestens 5.000 Euro an Steuern und Sozialabgaben gezahlt wurden. Diese Bedingung gilt laut aktuellen Fachauswertungen nicht für EU-Bürger und deren Familienangehörige sowie auch nicht für Bürger aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Ebenfalls wichtig ist, dass Anträge auf Verlängerung rechtzeitig gestellt werden müssen, nämlich grundsätzlich mindestens 30 Tage vor Ablauf des bisherigen Titels.

Damit hat sich die Logik der Firmengründung für Ausländer spürbar verschoben. Früher genügte es oft, überhaupt eine Gesellschaft zu haben. Heute wird deutlich stärker hinterfragt, ob die Firma tatsächlich lebt. Das bedeutet in der Praxis, dass Buchhaltung, Gehaltsmeldungen, Steuerzahlungen, Versicherungsanmeldungen und wirtschaftliche Aktivität nicht mehr bloße Formalien sind, sondern zum Kern der rechtlichen Absicherung gehören. Wer heute eine Firma in Montenegro gründet, sollte das deshalb nicht mehr als reine Aufenthaltslösung betrachten, sondern als echtes Unternehmen, das von Anfang an sauber aufgesetzt werden muss.

Auch auf der gesellschaftsrechtlichen Ebene selbst hat sich 2026 viel getan. Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein neues Unternehmensrecht, das nach Montenegro moderne Corporate-Governance-Regeln, mehr Transparenz und eine stärkere Annäherung an europäische Standards bringen soll. Die Reform betrifft nicht nur große Gesellschaften, sondern ganz grundsätzlich die Struktur des Registers, die Pflichtangaben in Satzungen, die elektronische Kommunikation und die Art, wie Änderungen eingetragen werden. Besonders wichtig ist, dass bestehende Gesellschaften ihre Gründungsunterlagen und interne Organisation an die neue Rechtslage anpassen mussten beziehungsweise müssen. In aktuellen juristischen Zusammenfassungen wurde dafür zunächst der 31. März 2026 als wichtiger Stichtag genannt. Daneben wird auf erweiterte Offenlegungs- und Meldepflichten gegenüber dem Register hingewiesen, teilweise mit sehr kurzen Fristen.

Was bedeutet das konkret für jemanden, der heute eine Firma gründen will? Zunächst einmal: Die Digitalisierung ist kein Nebenthema mehr, sondern der neue Standard. Das montenegrinische System bewegt sich seit 2025/2026 weg vom papierbasierten Verfahren und hin zur elektronischen Registrierung über das Register- und Steuersystem CRPS beziehungsweise IRMS. Schon die staatliche Kontaktstelle für Dienstleistungen weist darauf hin, dass die eFirma die elektronische Registrierung ermöglicht und dass Anträge auf Gründung, Änderungen und Auszüge darüber gestellt werden können. Dokumente müssen im Original oder als beglaubigte Kopie vorliegen, die Antragstellung selbst läuft aber zunehmend digital. Fachportale, die die Umstellung 2026 begleiten, beschreiben den Prozess sogar als vollständig online, mit qualifizierter elektronischer Signatur, elektronischer Einreichung und einer gesetzlichen Entscheidungsfrist von drei Arbeitstagen. Die Steuerverwaltung hat parallel den neuen integrierten IRMS-Komplex als zentrales System ausgerollt und ausdrücklich erklärt, dass der neue Informationsverbund die bisherigen veralteten Systeme ablösen und die Erfüllung steuerlicher und registrierungsbezogener Pflichten erleichtern soll.

Diese Digitalisierung hat zwei Seiten. Einerseits kann sie den Ablauf deutlich beschleunigen. Wenn die Unterlagen vollständig sind, soll das Register in kurzer Frist entscheiden. Andererseits hat gerade die Umstellung Anfang 2026 gezeigt, dass neue Systeme auch Reibungsverluste erzeugen. Fachbeiträge aus der Praxis berichten von Verzögerungen und Unsicherheiten im Januar bis März 2026, weil technische und rechtliche Fragen gleichzeitig gelöst werden mussten. Für Gründer bedeutet das konkret, dass die theoretisch sehr schnelle und effiziente digitale Gründung in der Praxis aktuell noch etwas mehr Vorbereitung und Abstimmung erfordert. Wer heute eine Firma gründet, muss sicherstellen, dass alle Unterlagen nicht nur vollständig, sondern auch digital korrekt aufbereitet sind. Fehler oder Unklarheiten führen im neuen System schneller zu Verzögerungen, weil Prozesse stärker standardisiert sind und weniger „manuell nachgebessert“ werden kann als früher.

Ein weiterer ganz wesentlicher Punkt, der aktuell oft unterschätzt wird, ist die verpflichtende Nutzung des digitalen Systems selbst. Sämtliche Prozesse – von der Gründung über Änderungen bis hin zu Steuererklärungen und laufender Kommunikation mit Behörden – laufen inzwischen zentral über das IRMS-System. Ohne Zugang zu diesem System ist es praktisch nicht mehr möglich, eine Firma ordnungsgemäß zu führen. Das betrifft nicht nur größere Unternehmen, sondern auch kleine Gesellschaften und Einzelunternehmer gleichermaßen.

Damit verbunden ist eine neue Voraussetzung, die inzwischen für jeden Unternehmer Pflicht ist: der sogenannte Token, also ein qualifiziertes digitales Zertifikat. Dieses fungiert als elektronische Unterschrift und dient gleichzeitig der sicheren Identifikation im System. Ohne diesen Token kann man sich nicht im System anmelden, keine Dokumente unterzeichnen und somit auch keine offiziellen Vorgänge durchführen. Der Token ist also keine Option, sondern eine zwingende Grundlage für jede geschäftliche Tätigkeit im neuen System.

Parallel zu diesen technischen Anforderungen sind auch praktische Auswirkungen entstanden, die viele Gründer aktuell direkt spüren. Durch die Umstellung auf das neue System und die neuen gesetzlichen Vorgaben mussten zahlreiche bestehende Firmen ihre Unterlagen anpassen, teilweise neu strukturieren und in digitaler Form erneut einreichen. Auch bei Neugründungen ist der Aufwand gestiegen, da Dokumente nicht nur erstellt, sondern auch systemkonform digital verarbeitet und signiert werden müssen.

Das führt dazu, dass aktuell bei nahezu jeder Firmengründung – und auch bei bestehenden Unternehmen – zusätzliche Kosten entstehen. Diese betreffen unter anderem die Beantragung des Tokens, die technische Einrichtung des Zugangs, die Anpassung von Satzungen und Firmendaten sowie die Unterstützung durch Buchhalter, Steuerberater oder Anwälte. Und genau hier ist ein Punkt, den man klar ansprechen muss: Diese Kosten sind in vielen Fällen nicht unerheblich. Wer heute eine Firma gründet oder eine bestehende anpasst, sollte diese zusätzlichen Aufwände unbedingt einkalkulieren und nicht davon ausgehen, dass alles so günstig und unkompliziert abläuft wie noch vor wenigen Jahren.

Gleichzeitig bringt diese Entwicklung aber auch eine klare Richtung mit sich. Das System wird transparenter, strukturierter und langfristig stabiler. Prozesse sind nachvollziehbar, digital dokumentiert und deutlich weniger abhängig von individuellen Interpretationen. Für seriöse Unternehmer ist das ein klarer Vorteil. Wer sauber arbeitet und sein Geschäft ernsthaft betreibt, wird in diesem neuen Umfeld deutlich bessere und sicherere Rahmenbedingungen vorfinden als früher.

Unsere Unterstützung bei der Firmengründung und Anpassung bestehender Unternehmen

Die aktuellen Veränderungen zeigen deutlich, dass eine Firmengründung in Montenegro heute mehr ist als nur ein formaler Schritt. Gerade durch die neuen gesetzlichen Vorgaben und die Digitalisierung ist es wichtiger denn je, den Prozess sauber, strukturiert und vollständig korrekt umzusetzen.

Genau hier setzen wir an.

Wir begleiten unsere Kunden umfassend bei der Firmengründung in Montenegro – von der ersten Beratung über die Auswahl der passenden Struktur bis hin zur vollständigen Umsetzung aller notwendigen Schritte. Dabei kümmern wir uns nicht nur um die eigentliche Gründung, sondern auch um alle damit verbundenen Themen wie Registrierung, Kommunikation mit Behörden, Einrichtung des digitalen Zugangs sowie die Koordination mit Buchhaltern und weiteren Partnern.

Ebenso unterstützen wir selbstverständlich auch bestehende Unternehmen. Gerade im Zuge der neuen gesetzlichen Anforderungen und der Umstellung auf digitale Systeme müssen viele Firmen angepasst, aktualisiert oder teilweise neu eingereicht werden. Auch in diesen Fällen stehen wir unseren Kunden zur Seite und sorgen dafür, dass alle notwendigen Schritte korrekt und rechtssicher umgesetzt werden.

Unser Ziel ist es, den gesamten Prozess für unsere Kunden so einfach, effizient und transparent wie möglich zu gestalten – unabhängig davon, ob es sich um eine Neugründung oder die Anpassung einer bestehenden Firma handelt.

Für Fragen, individuelle Beratung oder eine konkrete Umsetzung stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

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