Firmengründung in Montenegro
Die Firmengründung in Montenegro gehört zu unserem täglichen Geschäft. Viele entscheiden sich dafür, eine Firma zu gründen, um ihre Geschäftsideen in Montenegro eigenständig zu verwirklichen und direkt durchzustarten. Aufgrund anfänglicher Sprachbarrieren ist für viele die Selbstständigkeit die bevorzugte Option gegenüber einer Festanstellung.
Unsere Dienstleistungen zur Firmengründung in Montenegro umfassen auch alle anderen administrativen Angelegenheiten, wie die Beantragung von Aufenthaltsgenehmigungen, die Eröffnung von Bankkonten, den Import von Kraftfahrzeugen sowie Notar- und Anwaltstermine. Diese Dienstleistungen bieten wir von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 13:00 Uhr im Stadtzentrum von Bar an.
Eine Firmengründung in Montenegro wird bei uns innerhalb von 3 bis 7 Tagen durchgeführt und registriert. Je nach Dringlichkeit kann dieser Prozess beschleunigt oder in der üblichen Zeitspanne von maximal 7 Tagen abgeschlossen werden. Auch eine Firmengründung aus der Ferne ist mittels einer Vollmacht möglich. Bitte sprechen Sie uns bei Bedarf direkt darauf an.
Für die Firmengründung in Montenegro benötigen Sie lediglich Ihren Reisepass und einen Firmennamen. Der Name kann frei gewählt werden und muss keine speziellen Anforderungen erfüllen. Ein Wirtschaftsanwalt prüft, ob der gewählte Name bereits vergeben ist oder noch verfügbar.
Die Kosten für eine Firmengründung in Montenegro variieren jährlich, hauptsächlich aufgrund der Anwaltskosten. Bitte erfragen Sie die aktuellen Kosten direkt bei uns.
An Feiertagen sowie an Samstagen und Sonntagen sind weder der Wirtschaftsanwalt noch die Behörden tätig, wodurch es an diesen Tagen zu Verzögerungen kommen kann.
In der Regel gründen wir für Sie eine sogenannte „d.o.o.“ (Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Mit der Gründung einer d.o.o. erhalten Sie einen umfangreichen Tätigkeitskatalog, der nahezu alle beruflichen Aktivitäten abdeckt, die Sie in Montenegro ausüben möchten. Selbstverständlich können auf Wunsch auch spezifische Tätigkeiten zusätzlich eingetragen werden.
In der Regel wird der Geschäftsführer innerhalb von 14 Tagen nach Firmengründung eingestellt und erhält anschließend seine Aufenthaltsgenehmigung. Wir unterstützen Sie sowohl bei der Anstellung als auch bei der Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung.
Weitere Informationen zur Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung finden Sie hier: