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Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung

Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung

Wenn ihr als Gast nach Montenegro einreist, könnt ihr bis zu 3 Monate bleiben. Möchtet ihr als Auswärtiger hier in Montenegro länger bleiben, dann benötigt ihr eine Aufenthaltsgenehmigung. Bei der Beantragung dieser Aufenthaltsgenehmigung helfen wir euch natürlich auch sehr gerne.

 

Voraussetzungen um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten

Voraussetzung um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten sind:

  1. eine Anstellung/ ein Job in einer Firma hier in Montenegro
  2. eine Anstellung/ ein Job in eurer eigenen (von uns mit euch gegründeten) Firma
  3. Kauf einer Immobilie (Wohnung oder Haus)
  4. Studium hier in Montenegro (Aufenthaltsgenehmigung für Studenten)
 

Benötigte Unterlagen/ Dokumente

Bei der ersten Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung benötigt ihr folgende Dokumente:

  1. Reisepass (gültig)
  2. Geburtsurkunde international (wenn sie international ist, braucht sie keine Apostille; wenn sie nicht international ist, dann braucht sie eine Apostille)
  3. Polizeiliches Führungszeugnis normal mit Apostille
  4. bei der Anmeldung des Ehepartners: Heiratsurkunde international (wenn sie international ist, braucht sie keine Apostille; wenn sie nicht international ist, dann braucht sie eine Apostille)
  5. bei der Anmeldung der Kinder: Geburtsurkunden international (wenn sie international ist, braucht sie keine Apostille; wenn sie nicht international ist, dann braucht sie eine Apostille), falls getrenntlebend: Sorgerechtserklärung, Bestätigung des anderen Elternteils

Die Auflagen, welche Dokumente in welcher Form mit oder ohne Apostille benötigt werden, ändern sich immer mal wieder. Daher schreiben wir hier immer das Optimum, was ihr haben könnt und solltet, sodass in keinem Falle Probleme bei der Beantragung auftreten. Lieber zu viel haben, als zu wenig.

Bei der jährlichen Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung werden nicht mehr so viele Unterlagen benötigt.

 

Aufenthaltstitel über eine eigene Firma oder einen Job

Die meisten gründen tatsächlich eine eigene Firma, da sie sowieso ja vor haben hier beruflich tätig zu sein. Dann wird man in seiner eigenen Firma z.B. als Geschäftsführer eingestellt und erhält darüber dann seinen Aufenthaltstitel. Wenn ihr verheiratet seid, dann erhält sowohl der Ehepartner, als auch die Kinder, die Aufenthaltsgenehmigungen über den eingestellten Geschäftsführer. Seid ihr nicht verheiratet, dann muss der Partner ebenfalls in der Firma eingestellt werden und erhält darüber den Aufenthaltstitel.

Ebenso könnt ihr natürlich auch über einen Job in einer anderen Firma die Aufenthaltsgenehmigung erhalten.

Anmerkung: Weil immer viele fragen: die deutsche Rente als Einkommen reicht hier leider nicht für den Aufenthaltstitel. 

 

Aufenthaltsgenehmigung über eine Immobilie

Wenn ihr eine Wohnung oder ein Haus hier in Montenegro kauft, dann bekommt ihr darüber automatisch euren Aufenthaltstitel. Dieser muss natürlich ebenso beim Amt beantragt werden. Der Aufenthaltstitel ist an die Immobilie gebunden und muss jährlich verlängert werden. In diesem Falle gibt es auch nach fünf Jahren die  Möglichkeit für einen Daueraufenthaltstitel, wie es bei der Firmengründung der Fall ist. Verkauft ihr die Wohnung oder das Haus, dann verliert ihr automatisch auch den Aufenthaltstitel.

Bei der ersten Beantragung des Aufenthaltstitels werden die umfangreichen Dokumente benötigt. Bei der jährlichen Verlängerung benötigt man dann tatsächlich auch wieder recht viele Dokumente. Wir begleiten dich aber dabei all diese Dokumente hier in Montenegro zu beschaffen.

Anmerkung: In diesem Falle müsst ihr nur beachten, dass ihr zusätzlich eine Krankenversicherung in Montenegro abschliessen müsst. Bei der Firmengründung und oder oder Einstellung ist ja die gesetzliche Krankenversicherung automatisch mit enthalten – in dem Falle des Erhalts der Aufenthaltsgenehmigung über eine Immobilie, ist die Krankenversicherung extra abzuschließen. 

 

Wie erhalte ich den Daueraufenthaltstitel oder sogar die montenigrinische Staatsbürgerschaft?

Den Daueraufenthaltstitel könnt ihr in drei Varianten beantragen:

  1. ihr heiratet einen Montenegriner/-in, dann könnt ihr nach 5 Jahren den Daueraufenthaltstitel beantragen oder nach 10 Jahren die Staatsbürgerschaft beantragen, wenn ihr möchtet
  2. ihr gründet eine eigene Firma, besitzt mindestens 52% (also mehr als 51%) der Gesellschaftsanteile und seid als Geschäftsführer eingestellt
  3. ihr besitzt mehr als 5 Jahre eine Immobilie (Haus/ Wohnung)

Zunächst wird die Aufenthaltsgenehmigung beantragt, dann jährlich verlängert. Nach fünf Jahren kann man den Antrag auf die Daueraufenthaltsgenehmigung stellen und nach 10 Jahren hat man dann die Möglichkeit tatsächlich die montenigrinische Staatsbürgerschaft zu beantragen und anzunehmen. Montenegro erlaubt nur eine Staatsbürgerschaft, das heißt, ihr müsstet dann die bisherige Staatsbürgerschaft ablegen um die montenigrinische Staatsbürgerschaft anzunehmen. Die Bearbeitung des Antrags kann lange dauern und auch zunächst abgelehnt werden und man muss es dann erneut probieren. Die 5 oder 10 Jahre sind also lediglich Richtwerte.

 

Ablauf der Beantragung

Vorweg gesagt: Wir begleiten euch selbstverständlich bei allen Schritten, die notwendig sind, um den Aufenthaltstitel zu beantragen.

Also, ihr sorgt von eurer Seite aus vorweg dafür, dass ihr die oben genannten Dokumente bereits mitbringt aus eurem aktuellen Heimatland. Dies sei Voraussetzung, versteht sich von selbst. Dann müsst ihr so ca. 3-4 Werktage einplanen für die Erledigungen, die hier in Montenegro vor Ort zu machen sind VOR der Beantragung.

Beim Amt wird übrigens noch ein Bild von euch gemacht und ihr müsst dort einen Betrag „X“ bezahlen für die Bearbeitung eures Antrags. Dann erhaltet ihr ein Blatt Papier mit, auf dem steht, wann ihr euren Aufenthaltstitel abholen könnt.

Anmerkung zur Abholung des Aufenthaltstitels: Der Geschäftsführer hat tatsächlich etwas mehr Zeit den Aufenthaltstitel abzuholen, er muss also nicht an dem Stichtag, der auf dem Blatt Papier steht, abgeholt werden, sondern kann auch später abgeholt werden. Alle weiteren Angestellten müssen den Aufenthaltstitel schon mehr oder weniger an dem Stichtag abholen, sonst gibt es leider etwas Probleme. 

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